A.M.D. Telekommunikations GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.M.D. Telekommunikations GmbH für Verkauf, Dienstleistungen, Reparaturen sowie leihweise Überlassung von Geräten

Sämtliche Lieferungen und Leistungen von A.M.D. Telekommunikations GmbH (AMD) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe und auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden sind für AMD unverbindlich, auch wenn AMD diesen nicht schriftlich widerspricht.


I. Verkaufsbedingungen

1. Angebote und Lieferungen

Angebote von AMD sind stets in allen Teilen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen und Aufträge sind für AMD erst dann verbindlich, wenn diese von AMD schriftlich bestätigt worden sind.
Liefertermine oder Lieferfristen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, sind zuvor vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen hinfällig und erforderlichenfalls neu zu vereinbaren.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen und höherer Gewalt, welche außerhalb des Einwirkungsbereiches von A.MD oder bei Unterlieferanten und Herstellern aufgetreten sind, verlängern sich die Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung.

2. Zahlungen

Zahlungen haben grundsätzlich in bar zu erfolgen.
Sofern AMD eine unbare Zahlung (Scheck, Kreditkarte u.ä.) akzeptiert, erfolgt diese Zahlungsweise erfüllungshalber.

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt die Ware im Eigentum von AMD.

4. Sperrung von Geräten bei Nichtzahlung

AMD ist berechtigt, im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises für ein Mobiltelefon (Handy) das Gerät über die Seriennummer sperren zu lassen und die sofortige Rückgabe des Gerätes zu fordern.

5. Angebote für Mobilfunkgeräte mit Netzzugang

Kaufverträge in Bezug auf Mobilfunkgeräte zu Kaufpreis - Sonderkonditionen sind für AMD nur verbindlich, wem dem Kunden von AMD zugleich der Zugang zum Telefonnetz vermittelt wird.

6. Gewährleistung

Im Falle, daß die Ware mit Mängeln behaftet ist oder ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, wird AMD nach ihrer Wahl die Ware entweder nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen. Das Eigentum an der ersetzten Ware geht mit der Ersetzung auf AMD über. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zum wiederholten - zumindest zum dritten - Male fehl, kann der Kunde den Vertrag rückabwickeln oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Für Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haftet AMD nur soweit die Zusicherung gerade den Zweck hatte, den Kunden für den Eintritt eines solchen Schaden abzusichern. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten, es sei denn es bestünde eine hiervon abweichende, günstigere Herstellergarantiezusage für die betreffenden Waren. Im Falle einer solchen Garantiezusage wird diese zugrunde gelegt. Im übrigen gilt für AMD die Haftungsbeschränkung zu Ziff. IV. 1, dieser Bedingungen.

7. Stornogebühren

Sollte ein von AMD vermittelter Netzzugang des Kunden zu einem Mobilfunkdienst aus Gründen die in der Person des Kunden liegen, während der Zeit der Freischaltung vor derselben storniert werden, so ist der Kunde verpflichtet, an AMD eine Stornogebühr in Höhe von EUR 69,00 zu zahlen.

II. Dienstleistungs- und Reparaturbedingungen


1. Allgemeines

Dienstleistungen und Reparaturen kann AMD durch Dritte ausführen lassen; dies gilt auch im Rahmen der Gewährleistung. Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere Einbauten von Telekommunikationsgeräten und Zubehör in Fahrzeugen und Gebäuden sowie von Navigationsgeräten in Fahrzeugen.

2. Gewährleistung

AMD leistet bei Dienstleistungen und Reparaturen entsprechend Gewähr gemäß den Bedingungen Ziffer 1-6. und IV. 1.

3. Kostenvoranschlag

Wünscht der Kunde vor Durchführung einer Reparatur die Vorlage eines Kostenvoranschlages, so ist die Erstellung desselben kostenpflichtig, wenn der Reparaturauftrag sodann nicht erteilt wird.

4. Abholung der Reparaturgeräte

Sollte ein Reparaturgerät nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abholbereitstellung in der betreffenden Filiale durch den Kunden abgeholt worden sein, geht dieses zur Kostendeckung in den Besitz der Fa.A.M.D. über.

 


III. Leihgerätebedingungen


1. Sorgfaltspflichten des Kunden

Der Kunde hat das geliehene Gerät mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde haftet insbesondere für Schäden am Leihgerät, die auf Hinfallen des Gerätes, Wassereinwirkung oder fehlerhafte Bedienung zurückzuführen sind. Änderungen am Leihgerät - insbesondere an den Herstellerkennungen - sind zu unterlassen. Der Kunde hat zudem das Leihgerät vor den Zugriffen unbefugter Dritter zu bewahren.

2. Rückgabe des Leihgerätes

Der Kunde hat das Leihgerät zu dem vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort wieder zurückzugeben. Soweit über Zeitpunkt und Ort der Rückgabe keine Vereinbarungen getroffen worden sind, kann AMD das Leihgerät jederzeit vom Kunden zurückfordern. Kommt der Kunde mit der Rückgabe des Leihgerätes in Verzug, hat er für den Zeitraum des Verzuges eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von EUR 3,00 pro Kalendertag an AMD zu zahlen.

3. Sicherheit

AMD ist berechtigt, für den Zeitraum der Leihe vom Kunden eine angemessene Sicherheit zu fordern.

IV. Allgemeine Bedingungen


1. Haftungsbegrenzung

AMD haftet nur nach den in vorstehenden Abschnitten I.-III. getroffenen Vereinbarungen, sowie ggf. nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, wie etwa aus dem Gesichtspunkt der Verletzung vertraglicher und/oder vorvertraglicher Nebenpflichten und/oder dem der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn die Ansprüche beruhten auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichern Handeln. Diese Ansprüche unterliegen ebenfalls einer Verjährungsfrist von 6 Monaten, die mit der Entgegennahme der Ware und/oder der Dienst- und/oder sonstigen Leistung durch den Kunden beginnt.

2. Sonstiges

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen ebenso der Schriftform, wie die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.


Erfüllungsort ist der Sitz von AMD.


Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde diese Gerichtsstandvereinbarung nach dem Gesetz rechtswirksam treffen kann.


Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegen Forderungen von AMD kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt- Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung soll sodann eine solche rechtswirksame Regelung gelten, die dem gewollten Zweck der rechtsunwirksanen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt.


AMD speichert die personenbezogenen Kundendaten aus dem Auftragsformular im Wege der EDV.

 

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